Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.1998 - 8 AZR 775/96: Wird ein Bewachungsauftrag neu vergeben und übernimmt der neue Auftragnehmer nicht das wesentliche Personal, liegt kein Betriebsübergang vor. Unmaßgeblich ist, ob der neue Auftragnehmer die vom Auftraggeber eingebauten Sicherungseinrichtungen übernimmt.


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    Titel :

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Bewachungsauftrag



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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