Die Abmahnungen werden von der Arbeitgeberseite ausgesprochen, um arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen Beschäftigter sanktionieren zu können. Sie werden auch verwendet, um unbequeme Beschäftigte einzuschüchtern. Manchmal werden Abmahnungen zu Unrecht ausgesprochen. Für Betriebsräte ist zur Sicherung eines ungestörten Betriebsablaufs als auch zum Schutze der Beschäftigten wichtig, sich mit dem Thema Abmahnung zu beschäftigen und Einfluß auf Abmahnungen nehmen. Ausführungen zum Einstieg in Auseinandersetzung mit Abmahnungsproblematik und Muster-Betriebsvereinbarung. Abmahnung kann mündlich als auch schriftlich ausgesprochen werden. Arbeitgeber muß das Wort Abmahnung nicht verwenden, Inhalt der Erklärung ist entscheidend.
Zum Umgang mit Abmahnungen
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrat
Arbeitsrecht im Betrieb ; 18 , 12 ; 687-690
01.01.1997
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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