Fachausschuß Elektronik der gewerblichen Berufsgenossenschaft hat Durchführungsanweisung zur Unfallverhütungsvorschrift GUV 2.10 überarbeitet. Schutzziele unverändert. Klarstellungen zur früheren Fassung. EUK folgt Empfehlungen, um zur Wirtschaft weitgehend übereinstimmende Rechtslage zu erhalten. Keine Folgekosten für Betriebe der EUK. Die Neuerungen u.a.: Begriff "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten", elektrische Anlagen, die an Normen angepaßt werden müssen; Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel; Anpassungen an Europanormen; Gründe bei Arbeiten unter Spannung.
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (GUV 2.10)
Änderung der Durchführungsanweisungen
EUK Dialog ; 6 ; 8-9
1997-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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