Die richtige Auswahl der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel für Bau- und Montagestellen erhöht die Arbeitssicherheit. Im Beitrag werden die Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel aufgezeigt, das bisher vorhandene Schutzniveau dargestellt und Anregungen zur Verbesserung gegeben. Beim Betrieb der elektrischen Anlagen auf Bau- und Montagestellen ist es zwingend erforderlich, dass die elektrische Versorgung nur aus den zugeordneten Speisepunkten erfolgen darf. Die Anlagen müssen mindestens mit einer Einrichtung zum Trennen ausgerüstet sein, z. B. Hauptschalter. Auch Fehlerstromschutzschalter (RCD) können hierfür benutzt werden, wenn diese die Bedingungen zum Trennen nach DIN VDE 0100 Teil 537 erfüllen. Instandsetzung und Wartung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auch auf Bau- und Montagestellen dürfen nur durch Elektrofachkräfte vorgenommen werden. Elektrische Betriebsmittel, die Mängel aufweisen, müssen sofort wirksam der Benutzung entzogen werden.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen
BahnPraxis E ; 1 ; 9-14
2001-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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