In der Schweiz ist die Lärmschutzverordnung seit 10 Jahren in Kraft. Die vorgegebene Sanierungsfrist läuft bis 2002 ab, jedoch kann dieser Termin zumeist nicht eingehalten werden. Der Straßenlärmpegel liegt für etwa 25 % aller Wohnungen über den geltenden Immissionsgrenzwerten. Rund 4 % der Bevölkerung sind Lärmbelastungen durch die Eisenbahn über dem Immissionsgrenzwert ausgesetzt, beim Flugverkehr beträgt dieser Wert 1 %. Das Sanierungskonzept der Eisenbahn sieht leiseres Rollmaterial und Lärmschutzwände vor. Der Güterzuglärm und seine Minderung ist problematisch, da bis zu 50 % ausländische Güterwagen in der Schweiz verkehren. Lärmschutz soll nach Möglichkeit an der Lärmquelle erfolgen und nicht erst durch Lärmschutzfenster und -wände.
Zehn Jahre Lärmschutzverordnung - eine Zwischenbilanz
Schweizer Ingenieur u. Architekt ; 115 , 35 ; 9-12
1997-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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