Als Nachfolgerin der Druckschrift 132 04 der Deutschen Bahn ist seit April 1997 die Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" der Eisenbahn-Unfallkasse in Kraft. Die Bauwirtschaft hat die schlechteste Unfallbilanz aller Branchen, so daß einzelne Bereiche in der neuen Vorschrift besonders ausführlich behandelt werden. Geblieben ist die Aufteilung in Normtext und Durchführungsanweisungen sowie die Gliederung in Allgemeine, Gemeinsame und Zusätzliche Bestimmungen. Letztere befassen sich vor allem mit besonders unfallträchtigen Arbeiten, wie Abbruch und Untertagearbeit. Arbeiten mehrere Gruppen am Bau, muß ein Koordinator für ausreichend Sicherheit sorgen.
Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten", GUV 6.1
1997-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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