Abschnitt "Lärm" soll aus der noch gültigen Unfallverhütungsvorschrift DS 132 02 (DB und DR) durch "Unfallverhütungsvorschrift Lärm" (GUV 9.20) der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) ersetzt werden, in Kraft voraussichtlich ab 1.10.95. Aufbau: 15 Paragraphen. Angestrebt wurden möglichst einheitliche Regelungen aller Unfallversicherungsträger, deshalb weitgehende Übereinstimmung der Vorschriften. Gliederung: Geltungsbereich; Begriffsbestimmungen; Technische Lärmminderung (Arbeitsmittel, -verfahren, -räume, Lärmminderungsprogramm); Betrieb (u.a. Lärmbereiche, Geräuschmessung, Unterweisung, Signalerkennung); Ordnungswidrigkeiten u.a. und Anlagen: Ermittlung des Beurteilungspegels; Impulshaltigkeit.


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    Titel :

    Die Unfallverhütungsvorschrift LÄRM


    Untertitel :

    Wie sieht die GUV 9.20 eigentlich aus?



    Erschienen in:

    EUK Dialog ; 3 ; 5


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1995


    Format / Umfang :

    1 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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