Betriebsänderungen hat der Unternehmer mit dem Betriebsrat zu beraten bei Nachteilen für die Belegschaft. Einzelne Komponenten des Gesetzestextes (Betriebsverfassungsgesetz § 111) enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe, die erläutert werden; u. a. "Unternehmer": bei DB der Vorstand, bei örtlichen Problemen: der Betriebsleiter (nach Weisung ZKO Loc Ogz 22). Zuständigkeit des Betriebs- oder Gesamtbetriebsrates: Betriebsänderungen u. a. Einschränkung/Stillegung des Betriebes/von Teilen, Verlegung, Zusammenschluß. Nachteile für Belegschaft u. a. wirtschaftlicher Art, Verlust Arbeitsplatz, Versetzung, Erschwernisse. Verfahrensablauf bei Realisierung einer Betriebsänderung.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Die Betriebsänderung


    Untertitel :

    Tatbestandsvoraussetzung einer Betriebsänderung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 24 , 2 ; 117-121


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Die Betriebsänderung

    Fischer, Dieter | IuD Bahn | 1995


    Die Betriebsänderung

    Fischer, Dieter | IuD Bahn | 1995


    Betriebsänderung und Sozialplan

    Koberski, Wolfgang / Jotzie, Marita / Hold, Dieter et al. | IuD Bahn | 1995