Erläuterungen zu § 111 Betriebsverfassungsgesetz - Zusammenwirken von Arbeitgeber und Betriebsrat bei Betriebsänderungen. Ziel: Interessenausgleich bei der Änderung und Einigung über den Ausgleich, Milderung der Nachteile. Formen der Betriebsänderung u.a. Betriebseinschränkung und -stillegung, Änderung der Organisation. Einführung neuer Arbeitsmethoden. Zusammenschluß und Spaltung. Anzeigen des Arbeitsgebers an das Arbeitsamt. Beispiele für Betriebsänderung u.a.: Einführung zentraler Datenverarbeitung; Entfernen von Pflanzen im Gleisbereich mit Infrarot-Bestrahlung, Umwandlung zu Museumsbahn (Änderung des Betriebszwecks).
Die Betriebsänderung
Grundlagen und Folgen einer Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsrecht, 2.: Maßnahmen, die eine Betriebsänderung begründen
Deine Bahn ; 23 , 10 ; 628-632
1995-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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