Mit der Neuordnung des Eisenbahnwesens und der damit verbundenen Gründung der Deutschen Bahn AG sind die ehemals von der DB und der DR wahrgenommenen hoheitlichen Aufgaben und somit auch die Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen der Eisenbahnen des Bundes auf das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) übergegangen. Angaben zu den heutigen Grundlagen der Abnahme, zur Durchführung der Abnahme, zur Abnahme am Beispiel eines Triebfahrzeuges und von Wagen. Für die Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) sind die Abnahmen nach wie vor die Länder zuständig.
Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen
Eisenbahntechnische Rundschau ; 45 , 4 ; 193-200
1996-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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