Der Entwurf der Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (GUV 0.6) der Eisenbahn-Unfallkasse wurde vorgenehmigt. Derzeit gelten Bestimmungen der DS 1320103 "Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen". Ziel der neuen GUV: mit Mitteln und Methoden der Arbeitsmedizin frühzeitig die Gefährdungen der Gesundheit von Arbeitnehmern erkennen, feststellen und Maßnahmen ergreifen. Vorsorgeuntersuchungen nimmt ein ermächtigter Arzt/Betriebsarzt vor. Gliederung der GUV: 6 Abschnitte, 18 §§, Geltungsbereich: gezielte Vorsorge beim Umgang mit Gefahrstoffen und bei gefährdenden Tätigkeiten (Anlage 1); gemeinsame Bestimmungen sowie für krebserzeugende Gefahrstoffe, ionisierende Strahlung. In Kraft vstl. ab 1.10.96.


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    Titel :

    Arbeitsmedizinische Vorsorge


    Untertitel :

    Die GUV 0.6 entsteht


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    EUK Dialog ; 2 ; 2-3


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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