Im Dezember 2008 wurde die "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV) erlassen. In der ArbMedVV sind Regelungen aus verschiedenen staatlichen Verordnungen und aus der Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A 4) zusammengefasst. Die in der ArbMedVV enthaltenen Vorsorgeuntersuchungen - unterschieden nach Pflichtuntersuchungen, Angebotsuntersuchungen und Wunschuntersuchungen - gelten nur für Beschäftigte im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und nicht für ehrenamtlich Tätige. Die Untersuchungen dürfen nur noch durch Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" durchgeführt werden. Die Grundsätze "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (G25) und "Arbeiten mit Absturzgefahr" (G 41) der BG-Bahnen sind in der ArbMedVV nicht erwähnt, werden jedoch als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Betreuung angesehen.
Neue staatliche Verordnung: Arbeitsmedizinische Vorsorge
Das Warnkreuz ; 3 ; 3-4
2009-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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