Im Dezember 2008 wurde die "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV) erlassen. In der ArbMedVV sind Regelungen aus verschiedenen staatlichen Verordnungen und aus der Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A 4) zusammengefasst. Die in der ArbMedVV enthaltenen Vorsorgeuntersuchungen - unterschieden nach Pflichtuntersuchungen, Angebotsuntersuchungen und Wunschuntersuchungen - gelten nur für Beschäftigte im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und nicht für ehrenamtlich Tätige. Die Untersuchungen dürfen nur noch durch Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" durchgeführt werden. Die Grundsätze "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (G25) und "Arbeiten mit Absturzgefahr" (G 41) der BG-Bahnen sind in der ArbMedVV nicht erwähnt, werden jedoch als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Betreuung angesehen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Neue staatliche Verordnung: Arbeitsmedizinische Vorsorge



    Erschienen in:

    Das Warnkreuz ; 3 ; 3-4


    Erscheinungsdatum :

    2009-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Arbeitsmedizinische Vorsorge

    Ansion, Paul | IuD Bahn | 1996


    Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Personen mit hoher psychischer Berufsbelastung?

    Schreinicke, Gert / Hinz, Andrea / Hüber, Bernhard | IuD Bahn | 2002




    Arbeitsmedizinische Fachkunde

    Giesen, T. | IuD Bahn | 1998