Rechtswirkungen von Betriebsvereinbarungen sind im Gesetz nur zum Teil geregelt, z.B. in Paragraph 77 Abs.4 und Abs.6 BetrVG. Der Geltungsbereich reicht vom persönlichen Geltungsbereich für alle Arbeitnehmer (AN) des Betriebes (außer Paragraph 5 Abs.2 BetrVG), bestimmte Arbeitnehmergruppen (Arbeiter oder Angestellte oder AN einer bestimmten Abteilung) bis zu bereits ausgeschiedenen AN (z.B. durch Sozialpläne). Bestimmte Festlegungen können auch rückwirkend getroffen werden (z.B. Entlohnungssystem). Weitere Fragen, wie Günstigkeitsprinzip und einen Maßstab für den Günstigkeitsvergleich werden dargelegt.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Rechtswirkungen von Betriebsvereinbarungen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 51 , 1 ; 16-19


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





    Betriebsvereinbarungen zur Gesundheitspolitik

    Gröben, Ferdinand | IuD Bahn | 2008


    Inhalt von Betriebsvereinbarungen

    Welslau, Dietmar | IuD Bahn | 1998



    Abschluß von Betriebsvereinbarungen

    Welslau, Dietmar | IuD Bahn | 1998