Um den Schutz der Arbeitnehmer beim Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten, wurde 1986 die Gefahrstoffverordnung eingeführt. In der Verordnung werden die Anforderungen an die Lagerung, den Umgang und die Kennzeichnung der Gefahrstoffe formuliert. Jedes Unternehmen muß ein wirksames Gefahrstoff- und Anlagensicherheitsmanagement aufbauen. Innerhalb dieses Systems müssen die Verantwortung der Leitungsebenen, die Lenkung der Dokumente, die Beschaffung und die Schulung klar geregelt werden.
Gefahrstoffe und Gewässerschutz
Rechtssicher Handeln durch Umsetzung im Gesamtkonzept
Technische Überwachung ; 37 , 9 ; 18-20
1996-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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