Bei der Durchführung von Personalauswahlverfahren gilt der Grundsatz, daß nicht alles, was technisch durchführbar erscheint, auch rechtlich zulässig ist. Um den notwendigen Erfolg zu sichern, haben sich im Einstellungsprozedere gewisse Standards herausgebildet. Die Interessen- und Gefahrenlage, psychologische Testverfahren, graphologische Gutachten, ärztliche Untersuchungen und Assessment Center (AC) sind Schwerpunkte des Beitrages.


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    Titel :

    Personalauswahlverfahren aus arbeitsrechtlicher Sicht


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Personal ; 48 , 7 ; 381-382


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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