Bei der Durchführung von Personalauswahlverfahren gilt der Grundsatz, daß nicht alles, was technisch durchführbar erscheint, auch rechtlich zulässig ist. Um den notwendigen Erfolg zu sichern, haben sich im Einstellungsprozedere gewisse Standards herausgebildet. Die Interessen- und Gefahrenlage, psychologische Testverfahren, graphologische Gutachten, ärztliche Untersuchungen und Assessment Center (AC) sind Schwerpunkte des Beitrages.
Personalauswahlverfahren aus arbeitsrechtlicher Sicht
Personal ; 48 , 7 ; 381-382
1996-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Die Aschewolke aus arbeitsrechtlicher Sicht
IuD Bahn | 2010
|Zeugnisse im Arbeitnehmerbereich aus arbeitsrechtlicher Sicht
IuD Bahn | 1994
|Rechtliche Wirkungen arbeitsrechtlicher Zielvereinbarungen
IuD Bahn | 2002
|