Das deutsche Recht sieht eine im internationalen Vergleich einmalige Beteiligung der Arbeitnehmer in unternehmerischen Fragen vor. So legen das Mitbestimmungs- und das Drittelbeteiligungsgesetz fest, dass der Aufsichtsrat in Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern zur Hälfte und bei mehr als 500 Mitarbeitern zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern zu besetzen ist. Vermeiden lässt sich diese Mitbestimmung allerdings z. B. dadurch, dass in Deutschland nur unselbstständige Niederlassungen ausländischer Unternehmen gegründet werden oder dass die Arbeitnehmerzahl durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern gesenkt wird.


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    Titel :

    Vermeidung der unternehmerischen Mitbestimmung aus arbeitsrechtlicher Sicht


    Untertitel :

    Strategien und Gestaltungshinweise


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 60 , 41 ; 2258-2263


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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