Eine standardisierte Potentialanalyse ist für sich keine Auswahlrichtlinie im Sinne des § 95 BetrVG, es sei denn, die personelle Auswahlentscheidung wird allein nach dem Ergebnis der Potentialanalyse getroffen. In diesem Fall muß es sich bei der Potentialanalyse um ein Werturteil über den Arbeitnehmer bzw. Bewerber handeln und nicht nur die bloße Feststellung von Merkmalen, Fähigkeiten oder Eigenschaften.
Mitbestimmung bei Einführung von Verfahren zur Potentialanalyse von Arbeitnehmern
Betrieb ; 49 , 26 ; 1337-1342
1996-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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