Mit dem Abschluß von Betriebsvereinbarungen über kapazitätsorientierte, variable Arbeitszeiten können Überstunden abgebaut und der Personaleinsatz den Auftragsschwankungen angeglichen werden. Eröffnet wird die Betriebsvereinbarung ggf. durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband, wobei allerdings die Fortgeltung von Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz zu beachten ist. Diese entfällt mit dem Abschluß der Betriebsvereinbarung als sog. andere Abmachung. Bewegt sich die Betriebsvereinbarung im Regelungsbereich gem. BetrVG, steht der Tarifvorbehalt dem Abschluß nicht entgegen.
Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung
Betrieb ; 49 , 23 ; 1182-1186
1996-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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