Während des Arbeitskampfs ist Notdienst gemäß Verhältnismäßigkeitsprinzip sicherzustellen. Über das notwendige Maß entscheiden die Arbeitskampfparteien, bei Nichteinigung einseitig der Arbeitgeber, die Zustimmung kann mit einstweiliger Verfügung erwirkt werden. Die Pflicht zum Notdienst ergibt sich aus dem Arbeitsverhältnis.


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    Titel :

    Der Notdienst im Arbeitskampf


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 49 , 17 ; 881-886


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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