Zum Schutz der Erdatmosphäre beschloß der Bundestag eine Verschärfung der Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz um mindestens 30% mittels einer Neufassung obiger Verordnungen. Für die Novellierung der Wärmeschutzverordnung für Neubauten galt es, alle Einflußgrößen durch ein Bilanzverfahren über den Jahreszeitraum zu erfassen. Zur Kontrolle der Behörden ist ein Wärmebedarfsausweis zu erbringen. Die Novellierung der Heizungsanlagen-Verordnung bezog sich im Schwerpunkt auf die neue Beurteilung des Wirkungsgrades von Heizkesseln und damit auf die Heizkesselrichtlinie (ab 1.1.98 nach EG-Recht).
Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagen-Verordnung
DIN-Mitteilungen ; 74 , 10 ; 647-655
01.01.1995
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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