1994 gemeldet: 17 515 Arbeitsunfälle mit Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen, 462 führten zu Verletzungsfolgen mit Gewährung einer Verletztenrente (V). Die Verletztenrente ist eine Geldleistung des Unfallversicherungsträgers. Sie setzt keinen Einkommensverlust voraus, sondern wird zusätzlich zum Arbeitseinkommen gezahlt. Vorläufige Rente: falls Rente noch nicht als Dauerrente festgestellt werden konnte während der ersten 2 Jahre nach dem Unfall. Dauerrente: spätestens nach dem Ablauf von 2 Jahren nach dem Unfall. Anspruchsvoraussetzungen: Arbeitsunfall, Entschädigungspflichtige Minderung der Erwerbsfähigkeit über die 13. Woche nach dem Arbeitsunfall. Die Verletztenrente beginnt zum größten Teil mit dem Tag nach Wegfall der Arbeitsunfähigkeit. Die Berechnung der Höhe - Abhängigkeit von Minderung der Erwerbsfähigkeit und Jahresverdienst.


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    Titel :

    Entschädigung nach Minderung der Erwerbsfähigkeit


    Untertitel :

    Verletztenrente


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    EUK Dialog ; 5 ; 13-15


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch