Zum 01.01.2001 ist als erstes Teilergebnis einer umfassenden Rentenreform das "Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" in Kraft getreten. Neben dem Hauptschwerpunkt der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit behandelt das Gesetz auch die Altersrente für Schwerbehinderte, Rentenabschläge bei Rentenfällen vor dem 63. Lebensjahr, die Erweiterung der Zurechnungszeit und das Rehabilitationsrecht. Der Beitrag skizziert den rechtlichen Zusammenhang sowie künftige Entwicklungen und gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die seit 01.01.2001 gültig sind.
Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Betrieb und Wirtschaft ; 55 , 2 ; 81-88
2001-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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