Wichtigste Tatbestände des betrieblichen Arbeitsschutzes innerhalb der Betriebsverfassung. Betrieblicher Arbeitsschutz hat 2 Bereiche: gesetzlicher Arbeitsschutz - Ziel: Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit, autonomer Arbeitsschutz: Herstellen positiver Arbeitsumstände, Abwehr negativer Belastungen. Gesetzliche Regelungen sind staatliche Rechtsquellen, die die betriebliche Realität oder Arbeitssituation nicht bis ins kleinste regeln - hier schlägt die Stunde des Betriebsrates; er hat Beteiligungsrechte (Schutzrechte für Arbeitnehmer): Pflicht, darüber zu wachen, daß Gesetze ... Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt werden und hat bei Regeltatbeständen bei Konkretisierung mitzuwirken. Autonomer Arbeitsschutz: Beteiligungsrechte des Betriebsrates bereits im Planungsstadium einer Maßnahme, eines Vorhabens. Betriebsrat hat Durchsetzungsrechte.
Betrieblicher Arbeitsschutz - ein wichtiges Betätigungsfeld für den Betriebsrat
Betriebsverfassung und betrieblicher Arbeitsschutz sind untrennbare Partner
EUK Dialog ; 5 ; 4-7
1995-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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