Umwandlungsgesetz ab 1.1.95 mit arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften in Kraft. Erste Erfahrungen gesammelt. Für Arbeitnehmer bei Verhandlungen nützlich. Zwingende Information für Arbeitnehmer, Haftung für Sozialplanansprüche. Jede Spaltung Betriebsänderung. Analoge Anwendung für andere Fälle. Drei Arten von Spaltungen - Aufspaltung, Abspaltung, Angliederung. Spaltung an Voraussetzungen geknüpft. Trotz Schutzvorschriften über Abschluß Interessenausgleich, Sozialplan verhandeln. Darstellung Entwurf einer Vereinbarung für Ausgliederung.
Unternehmensspaltung und die sozialen Folgen für Arbeitnehmer
Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 5 ; 315-324
01.01.1995
10 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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