Eine Baustelle ist nicht nur nach technischen Erfordernissen einzurichten. Gleichbedeutend sind auch die Erfordernisse des Arbeits- und Unfallschutzes zu beachten. Der Beitrag betrachtet schwerpunktmäßig die Arbeitsplätze und Verkehrswege, die Tagesunterkünfte, die Waschräume und Sanitäreinrichtungen sowie Sanitätsräume.
Anwendung der Arbeitsstättenverordnung auf Baustellen
Sicherheitsingenieur ; 26 , 5 ; 10-12, 14-15
1995-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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