Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde eingeführt, um Beschäftige in Arbeitsstätten zu schützen und um Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorzubeugen. Auch Baustellen zählen zu den Arbeitsstätten, wobei sich für Baustellen im Vergleich zu anderen Bereichen, aufgrund der besonderen Verhältnisse, zum Teil ergänzende Anforderungen ergeben können. Im Beitrag werden u. a. einige dieser ergänzenden bzw. abweichenden Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Baustellen aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) vorgestellt. Diese sind: die ASR A1.8 "Verkehrswege", die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan", die ASR A3.4 "Beleuchtung", die ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme", die ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe", die ASR A4.4 "Unterkünfte" sowie der Anhang 5.2 "Zusätzliche Anforderungen an Baustellen". Der Arbeitgeber muss für jeden konkreten Fall durch eine tägigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche Maßnahmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz erforderlich sind.


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    Titel :

    Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an Baustellen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    BahnPraxi ; 9 ; 5-9


    Erscheinungsdatum :

    2013-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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