Unterschieden werden muß zwischen Dienstwagen ohne private Nutzungsmöglichkeit und mit privater Nutzung. Zur Vermeidung von Streitigkeiten sollte die Überlassung in einem Kfz-Überlassungsvertrag geregelt sein. Hinweise zur Haftung des Arbeitnehmers für Sachschäden, einkommenssteuerliche Fragen, Verfahrensweise und Auswirkungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers sowie bei längeren Ausfallzeiten durch größere Reparaturen oder Totalschaden des Wagens.
Dienstwagen und ihre rechtlichen Probleme
Betrieb und Wirtschaft ; 49 , 7 ; 244-247
01.01.1995
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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