Telefonanlagen haben zahlreiche Leistungsmerkmale, mit DV-Systemen Erweiterung Verarbeitungsmöglichkeiten der Daten. Arbeitgeber hat rechtliche Schranken zu beachten. Recht am eigenen Wort. Eingriff durch Mithören Dritter am anderen Ende der Leitung, Aufnahme auf Datenträger. Ausnahme Notwehrsituation. Weniger Probleme bei Telefondatenerfassung. Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Privatgespräche, Ausnahmen Notfälle, dienstlicher Anlaß. Wahrung Schutz von Berufsgeheimnissen. Eigener Telefonanschluß für Betriebsrat, Personalrat. Zuweisung Pauschalsumme günstig.


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    Titel :

    Das Fernsprechgeheimnis des Arbeitnehmer



    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 3 ; 149-157


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    9 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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