Neues System der freien Nutzung des Eisenbahnnetzes basiert auf Vielzahl bilateraler Verträge zwischen Eignern und Zugbetreibern, d.h., Zugangsrechte und Gebühren werden festgelegt. Zur Überwachung dieser Verträge wird per Gesetz das Amt des Eisenbahn-Regulators eingeführt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Festlegungen, die die Flexibilität bei der Optimierung der Netznutzung, gute Leistungen durch ein Anreiz- und Strafsystem und eine hohe Sicherheit fördern. Kompliziert ist und war die Entwicklung eines neuen Gebührensystems, die die Oberbauabnutzung, den Traktionsstrom und sonstige Kosten berücksichtigt. Dieses System funktioniert zwar, muß aber weiter verbessert werden.
Zugang zur Eisenbahninfrastruktur - die britische Erfahrung
AICCF/GEB-Konferenz, Berlin, 6.-7. Oktober 1994
Schienen der Welt ; 25 , 1 ; 5-13
01.01.1995
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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