Lärmschutz ist Bestandteil der Bauleitplanung, der mit vielen verschiedenen Belangen der städtebaulichen Planung in Einklang gebracht werden muß. Grundlage für die Beurteilung der Schallimmissionen in der Bauleitplanung ist DIN 18 005. Grundlage für die Bewertung lärmbedingter Umweltbelastungen infolge Schienenverkehr sind Berechnungen nach der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmission von Schienenwegen. Der Emissionspegel eines Schienenweges ergibt sich aus Zugzahl, Zuglänge, Fahrzeug- und der Bremsbauart sowie den Einflüssen der Fahrwegparameter. Eine sinnvolle Zuordnung der verschiedenen Gebiete und Verkehrsströme zueinaner hilft, Konflikte zu vermeiden.
Lärmschutz in der Bauleitplanung
Gesetzliche Grundlagen und Ziele des Lärmschutze
Bauverwaltung ; 68 , 9 ; 538-539
1995-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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