Um die Staatsstraßen längerfristig und substanzgerecht zu erhalten, sind bauliche Instandsetzungs- und Erneuerungs-Maßnahmen von jährlich 6 bis 8 Prozent der gesamten Netzlänge dieser Staatsstraßen erforderlich. Durch rigorose Sparvorgaben wird jedoch ein schleichender Abbau des Substanzwertes der bestehenden Anlagen in Kauf genommen. Nur eine systematische und prozentual ausreichende Erhaltung der Straßen kann auf lange Sicht eine erfolgversprechende Strategie sein.
Erhaltung der Staatsstraßen im Kanton Zürich
Schweiz. Ingenieur u. Architekt ; 113 , 12 ; 23-25
01.01.1995
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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