BAG, Urt. v. 18.5.1994 - 2 AZR 920/93: Die Verpflichtung zur Betriebsratsanhörung gilt auch bei einer ordentlichen Kündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses. Wenn auch Unwirksamkeitsgründe (noch) nicht auf das Kündigungsschutzgesetz gestützt werden können, besteht dennoch die Möglichkeit einer Überprüfung der Wirksamkeit der Kündigung an den Umständen, aus denen der Arbeitgeber subjektiv seinen Kündigungsentschluß hergeleitet hat.
Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses) - Betriebsratsanhörung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 1 ; 24-27
1995-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Kündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisse
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