Unternehmer zur Bestellung Gefahrgutbeauftragten verpflichtet. Arbeitgeber hat betriebsrat über Personalplanung nach § 92 BdrVG zu unterrichten. Mitbestimmungsrecht kann sich aus § 99 BetrVG ergeben bei Neueinstellung oder Versetzung. Beauftragung eines Dienstleisters, Bestellung, Einsatz eines Leiters unterliegen keiner Mitbestimmung. Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Durchführung Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung. Unterstützungspflicht Betriebsrat auch für Gefahrgutbeauftragten. Er hat Betriebsrat bei Beschleunigungen, Unfalluntersuchungen einzubeziehen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Beteiligung des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeauftragtenverordnung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 12 ; 768-771


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch