Entscheidungen aus dem Jahr 1994 scheinen es zu ermöglichen, Beschäftigte, die vor Abschluß Sozialplan selbst kündigen, von Leistungen Sozialplan auszuschließen. Frühere Meinung des Gleichbehandlungsgebot nach § 75 Betr VG tritt in den Hintergrund. Gericht unterstellt bei Eigenkündigungen Vorhandensein eines neuen Arbeitsplatzes. BAG hält Stichtagsregelung mit Folge Ausschluß von Sozialplanansprüchen für möglich. Abfindungshöhe bei Eigenkündigung gemindert.


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    Titel :

    Ausschluß vom Sozialplan


    Untertitel :

    Ändert das BAG seine Rechtsprechung zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen?



    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 11 ; 689-692


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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