Entscheidungen aus dem Jahr 1994 scheinen es zu ermöglichen, Beschäftigte, die vor Abschluß Sozialplan selbst kündigen, von Leistungen Sozialplan auszuschließen. Frühere Meinung des Gleichbehandlungsgebot nach § 75 Betr VG tritt in den Hintergrund. Gericht unterstellt bei Eigenkündigungen Vorhandensein eines neuen Arbeitsplatzes. BAG hält Stichtagsregelung mit Folge Ausschluß von Sozialplanansprüchen für möglich. Abfindungshöhe bei Eigenkündigung gemindert.
Ausschluß vom Sozialplan
Ändert das BAG seine Rechtsprechung zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 11 ; 689-692
1995-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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