Gemeinwirtschaftliche Verkehre tragen sich nicht selbst, sondern sind auf Zuschüsse angewiesen. Gemäß dem neuen Personenbeförderungsgesetz muß der kommunale Nahverkehrsträger einen Nahverkehrsplan aufstellen und die Bedienungsstandards definieren. Soweit Linien eigenwirtschaftlich betrieben werden können, sind sie an einen geeigneten Betreiber zu vergeben. Unwirtschaftliche Linien können auferlegt oder auf vertraglicher Basis betrieben werden. Die Genehmigungsbehörde muß in diesem Fall die Konzession erteilen, und der Besteller ist verpflichtet, dem Betreiber einen finanziellen Ausgleich zu gewähren.
Vertragliche Regelungen für gemeinwirtschaftliche Verkehre
Gestaltungsmöglichkeiten der Aufgabenträger im Nahverkehrsplan
Nahverkehr ; 13 , 12 ; 8-9
1995-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Vertragliche Regelungen für gemeinschaftliche Verkehre
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