Wesentliche Rechtsgrundlagen für die Erstattung dieser Beiträge sind für das Renten- und Krankenversicherungsrecht die §§ 26 ff des Sozialgesetzbuches IV. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung kommt § 185 a des Arbeitsförderungsgesetzes zur Anwendung. Zum eigentlichen Vorgang der Erstattung enthält das Gesetz nur wenige Regelungen. Zur Durchführung der Erstattung haben daher alle beteiligten Versicherungsträger bzw. deren Dachverbände Vereinbarungen getroffen, die in der Praxis von erheblicher Bedeutung sind.


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    Titel :

    Die Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 48 , 6 ; 207-210


    Erscheinungsdatum :

    1994-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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