Wesentliche Rechtsgrundlagen für die Erstattung dieser Beiträge sind für das Renten- und Krankenversicherungsrecht die §§ 26 ff des Sozialgesetzbuches IV. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung kommt § 185 a des Arbeitsförderungsgesetzes zur Anwendung. Zum eigentlichen Vorgang der Erstattung enthält das Gesetz nur wenige Regelungen. Zur Durchführung der Erstattung haben daher alle beteiligten Versicherungsträger bzw. deren Dachverbände Vereinbarungen getroffen, die in der Praxis von erheblicher Bedeutung sind.
Die Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge
Betrieb und Wirtschaft ; 48 , 6 ; 207-210
1994-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Scraper zu Unrecht vergessen ?
Kraftfahrwesen | 1987
|Serviceleistungen - ein zu unrecht vernachlässigter Verkehrszweck
Online Contents | 1996
|Serviceleistungen - ein zu Unrecht vernachlässigter Verkehrszweck
Tema Archiv | 1996
|Stuttgart 21 hat Bau-Unrecht : schwarze Liste
SLUB | 2012
|