CE-Konformitätszeichen für alle in der Europäischen Union EU in den Handel gebrachten Produkte, die den in der EU geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Elektromagnetische Verträglichkeit EMV noch nach nationalen Regelungen, bis Ende 1995. Vergabe des CE-Zeichens durch Hersteller bei harmonisierter Normung, durch zuständige Stellen nach Prüfung in akkreditierten Prüflabors für Geräte ohne EU-Norm. Kosten durch Hersteller getragen, für Sendeanlagen soll das Verursacherprinzip wirksam werden.


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    Titel :

    Bitte nicht stören


    Untertitel :

    EMV-Gesetz für Europa


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Funkschau ; 9 ; 44-47


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1994


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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