Vorbehaltlich einer zu gegebener Zeit erfolgenden Neubekanntmachung wird der derzeitig gültige Wortlaut der Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE) und der § 7 Abs. 5 und § 11 Abs. 1 der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) veröffentlicht. Eingegangen wird u.a. auf Zulassung zur Beförderung, Sicherheitspflichten, Ausnahmen, Überwachung, Verantwortlichkeiten sowie auf Bußgeldvorschriften.


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    Titel :

    Nr. 79 Gefahrgutverordnung Eisenbahn, Gefahrgutverordnung Straße


    Untertitel :

    Allgemeine Angelegenheiten


    Beteiligte:


    Erscheinungsdatum :

    1994-01-01


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





    Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn

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