Der Arbeitnehmer hat anläßlich der Auflösung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Dabei sind verschiedene Zeugnisarten zu unterscheiden, ein qualifiziertes Zeugnis gliedert sich in vier Teile. Bei der Leistungsbewertung sind Gesamtnote und Einzelbewertungen zu unterscheiden. Bei unrichtigem Zeugnis steht dem Arbeitnehmer ein Berichtigungsanspruch zu.
Zeugnisse im Arbeitnehmerbereich aus arbeitsrechtlicher Sicht
Personalvertretung ; 37 , 10 ; 444-451
1994-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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