Bei folgenden Arbeiten darf auf Augen- und Gesichtsschutz nicht verzichtet werden: Schweißarbeiten (Lichtbogen- und Gasschweißen), maschinelle Verputz- und Betonspritzarbeiten, Arbeiten mit Säuren und Laugen, Steinbe- und -verarbeitung, Schleif- und Schneidearbeiten, Stemmarbeiten, Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern, Arbeiten mit Schußapparaten. Eigenschaften und Einsatzbereiche von Sichtscheiben, Schutzbrillen, -schilde, -schirme und -hauben werden beschrieben. Zur Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Einsatzes eines Augenschutzgerätes ist es mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu versehen.
Augenschutz bei Bauarbeiten
Tiefbau - BG ; 106 , 7 ; 428-435
1994-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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