Bei folgenden Arbeiten darf auf Augen- und Gesichtsschutz nicht verzichtet werden: Schweißarbeiten (Lichtbogen- und Gasschweißen), maschinelle Verputz- und Betonspritzarbeiten, Arbeiten mit Säuren und Laugen, Steinbe- und -verarbeitung, Schleif- und Schneidearbeiten, Stemmarbeiten, Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern, Arbeiten mit Schußapparaten. Eigenschaften und Einsatzbereiche von Sichtscheiben, Schutzbrillen, -schilde, -schirme und -hauben werden beschrieben. Zur Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Einsatzes eines Augenschutzgerätes ist es mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu versehen.


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    Titel :

    Augenschutz bei Bauarbeiten



    Erschienen in:

    Tiefbau - BG ; 106 , 7 ; 428-435


    Erscheinungsdatum :

    1994-01-01


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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