BAG, Urt. vom 22.3.1994 - 1 AZR 622/93: Abweichend von der bisherigen Rechtsprechung hat nun das BAG entschieden, daß der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, einen bestreikten Betrieb soweit als möglich aufrecht zu erhalten, sondern diesen stillegen kann mit der Folge, daß die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis suspendiert werden und somit auch der Lohnanspruch arbeitswilliger Arbeitnehmer verlorengeht. Ebenfalls in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung wird eine Notdienstvereinbarung als nicht zu beanstanden erachtet, daß nur die genannten Arbeitnehmer während eines Streiks beschäftigt werden.
Arbeitskampf - Pflicht zur Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer im bestreikten Betrieb
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 11 , 23 ; 1097-1099
1994-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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