BAG GS, Beschl. vom 27.9.94 - GS 1/89 (A): Die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gelten für alle Arbeiten, die durch den Beschäftigten veranlaßt sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, auch wenn diese Arbeiten nicht gefahrgeneigt sind.


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    Titel :

    Haftung des Arbeitnehmers - Abkehr von der gefahrgeneigten Arbeit


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 11 , 23 ; 1083-1086


    Erscheinungsdatum :

    1994-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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