Die EG VO Nr. 352/2009 (CSM-R) hat zum Ziel, ein hohes Maß an Sicherheit, soweit dies nach vernünftigen Ermessen durchführbar ist, zu verbessern. Der Beitrag zeigt eine Vorgehensweise, die dazu beitragen kann, die Anwendung der Einstufungsparameter der CSM-RA und deren Ergebnisse zu vereinheitlichen und Gefährdungswissen über die nationalen Grenzen des Eisenbahnsektors hinweg auszutauschen. Hierzu werden die Kriterien aus Anlage 3 TEIV und der VV Bau STE zur eindeutigen Einstufung der Änderung als Sicherheitsrelevant und/oder signifikant herangezogen. Außerdem wird gezeigt, wie man mit anzeigepflichtigen bzw. anzeigefreien Änderungen umgeht und was zu tun ist, wenn bestimmte Änderungen nicht in einer Verordnung oder Verwaltungsvorschrift ausgeführt sind.
CSM-VO-relevante Änderungen am Bahnsystem sicherheitsrelevant und/oder signifikant?
Are changes to the railway system that are relevant for CSM regulation safety-relevant and/or significant?
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 63 , 6 ; 28-30
2014-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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