Sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vertraglich Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zu, so unterliegen diese Klauseln in der Regel als Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wirksamkeitskontrolle gemäß §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dies betrifft zwar nicht die Frage, ob die Zahlung überhaupt gewährt wird bzw. welche Höhe sie erreicht, wohl aber die Ausgestaltung der Regelung. So müssen Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte bestimmten Anforderungen (beispielsweise dem Transparenzgebot) genügen, um wirksam zu sein. Zudem ist der Zweck der Sonderzahlung (z. B. Honorierung der Arbeitsleistung bei einem 13. Monatsgehalt oder Erreichen vereinbarter Ziele bei erfolgsabhängigen Vergütungen) zu berücksichtigen, wenn das (ungekündigte) Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt Anspruchsvoraussetzung sein bzw. der Arbeitnehmer die Sondervergütung bei Ausscheiden vor einem bestimmten Stichtag zurückzahlen soll.
Begrenzte Vertragsfreiheit bei der Gewährung von Sonderzahlungen
Der Betrieb ; 67 , 12 ; 659-662
01.01.2014
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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