Sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vertraglich Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zu, so unterliegen diese Klauseln in der Regel als Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wirksamkeitskontrolle gemäß §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dies betrifft zwar nicht die Frage, ob die Zahlung überhaupt gewährt wird bzw. welche Höhe sie erreicht, wohl aber die Ausgestaltung der Regelung. So müssen Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte bestimmten Anforderungen (beispielsweise dem Transparenzgebot) genügen, um wirksam zu sein. Zudem ist der Zweck der Sonderzahlung (z. B. Honorierung der Arbeitsleistung bei einem 13. Monatsgehalt oder Erreichen vereinbarter Ziele bei erfolgsabhängigen Vergütungen) zu berücksichtigen, wenn das (ungekündigte) Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt Anspruchsvoraussetzung sein bzw. der Arbeitnehmer die Sondervergütung bei Ausscheiden vor einem bestimmten Stichtag zurückzahlen soll.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Begrenzte Vertragsfreiheit bei der Gewährung von Sonderzahlungen


    Beteiligte:
    Lakie, Thoma (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 67 , 12 ; 659-662


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2014


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Begrenzte Vielfalt

    Deutsche Bahn AG Zentralbereich ZHS ZHS 5 Stephensonstr. 1 60326 Frankfurt | IuD Bahn | 2001



    Begrenzte Koordination

    Kudlicza, Peter | IuD Bahn | 1995



    Blechumformwerkzeuge für begrenzte Stückzahlen

    Breun, F. / Wohnig, W. | Tema Archiv | 1991