In ihrem aktuellen Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns vereinbart, wobei allerdings ausdrücklich nicht erwünscht ist, dass dies zu einer Schwächung der Tarifautonomie führt. So soll zwar der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde den Schutz der Arbeitnehmer sichern, nachdem die Tarifbindung in den letzten Jahren immer weiter gesunken ist, doch bleiben nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) von den Tarifpartnern vereinbarte Mindestlöhne unberührt. Der Autor zeigt auf, welche Branchen dies derzeit betrifft, und weist auch darauf hin, dass der Koalitionsvertrag ausdrücklich nur das AEntG nennt und nicht das für die Zeitarbeit geltende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Höhe des Mindestlohns wird einmalig durch Beschluss des Bundestags festgelegt, während nachfolgende Anpassungen von einer mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besetzten Kommission vorgenommen werden sollen.
Große Koalition: Mindestlohn und Autonomie der Tarifvertragsparteien
Der Betrieb ; 67 , 3 ; 121-123
01.01.2014
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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