Im Rahmen der Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wurde im Jahr 2011 in dessen § 1 der Satz eingefügt, dass die Überlassung der Arbeitnehmer an den Entleiher "vorübergehend" erfolge. Das hat verschiedene Rechtsfragen aufgeworfen, die inzwischen auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) beschäftigt haben. Der Autor legt die europäische Leiharbeitsrichtlinie und das deutsche AÜG aus und kommt zu dem Schluss, dass sich das Gebot der "vorübergehenden" Beschäftigung nur auf den Arbeitnehmer und nicht auf den Arbeitsplatz bezieht, so dass ein (vorübergehender) Einsatz von Leiharbeitskräften auf Dauerarbeitsplätzen zulässig bleibt. Weiterhin untersucht er, was in zeitlicher Hinsicht unter "vorübergehend" zu verstehen ist, betont jedoch, dass der Gesetzgeber bewusst keine starre zeitliche Grenze festgelegt habe. Abschließend werden die Rechtsfolgen einer nicht nur "vorübergehenden" Beschäftigung von Leiharbeitnehmern dargestellt.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Was bedeutet "vorübergehend"? - Die neue Grundsatzfrage des deutschen Arbeitsrecht


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 66 , 48 ; 2740-2744


    Erscheinungsdatum :

    2013-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





    Speisepunkt vorubergehend angeschlossener Anlagen

    British Library Online Contents | 2008



    Arbeitsrecht & Neue Medien

    Kaumanns, Peter | Online Contents | 2015


    Arbeitsrecht & Neue Medien

    Kaumanns, Peter | Online Contents | 2019