Laut Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 ("VO 1371") ist der Fahrkartenvertrieb originäre Aufgabe des Eisenbahnunternehmens. Doch immer öfter werden externe Vertriebsdienstleister damit beauftragt. Nach der VO 1371 stehen verschiedene Modelle zur Ausgestaltung der Verträge zur Verfügung, die mit umfangreichen Konsequenzen verbunden sind. Außerdem müssen bestimmte Mindestvertriebswege beachtet werden, was sich - wie im Falle des Verkaufs durch Automaten in den Zügen - bereits auf die Phase der Fahrzeugbestellung und -konstruktion auswirken kann. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Verantwortlichkeiten für den Fahrscheinvertrieb (Originäre Verantwortlichkeit der Eisenbahnunternehmen, Delegation der Verantwortlichkeit durch die Eisenbahnunternehmen sowie Übernahme des Vertriebs durch oder für Aufgabenträger) sowie über die Vorgaben der zu wählenden Vertriebswege (mindestens zu wählende Vertriebswege und Information der Fahrgäste im Bahnhof über die Vertriebswege).


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    Titel :

    Der Vertrieb von Fahrscheinen im SPNV


    Untertitel :

    Wichtige Konsequenzen aus der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 für Eisenbahnunternehmen, Aufgabenträger, Vertriebsdienstleister und Fahrzeughersteller



    Erschienen in:

    Verkehr und Technik ; 66 , 6 ; 217-220


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2013


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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