Den Ländern sind die Kriterien zu streng, von denen der Bund abhängig machen will, ob er Güterverkehrsstrecken mitfinanziert, die nicht zum Netz der bundeseigenen Eisenbahnen gehören. Die Länder kritisieren den vom Bund vorgelegten Gesetzentwurf, nach dem er sich verpflichtet, die Hälfte der Investitionen, die für den Ersatz unbrauchbar gewordener Infrastruktur Nichtbundeseigener Eisenbahnen erforderlich ist, zu übernehmen. Auch der Ersatz von Schienen in Serviceeinrichtungen - also Güterbahnhöfen, Zugbildungsanlagen, Abstellgleisen, Werkstätten oder Tankanlagen - soll bezuschusst werden können, wenn die Gleise eine Geschwindigkeit von 40 km/h zulassen. Ebenso werden Betriebssysteme gefördert. Dafür sind 25 Mio. Euro im Bundeshaushalt 2013 vorgesehen. Jedoch ist die Förderzusage an verschiedenen Bedingungen geknüpft, z. B. sollen nur leistungsfähige Verkehrswege gefördert werden. Die Länder bezeichnen in ihrer Stellungnahme die strengen Kriterien als "nicht sachgerecht". Sie kritisieren, dass es sie bei NE-Strecken mehrheitlich um niedrig belastete Verbindungen handelt, eine Senkung der Streckenklasse von D4 auf C2 sei daher sinnvoll. Ebenso legte der Bund fest, dass die Planungskosten die 13 Prozent-Grenze nicht überschreiten dürfe, in der Regel liegen die Planungskosten aber beinahe ausnahmslos darüber. Mit diesem Grenzwert wäre quasi jede Förderung der Planungskosten ausgeschlossen.
Ringen um die Konditionen
Länder gegen zu strikte Kriterien für die Förderung ihrer Güterfernverkehrsstrecken
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 67 , 28 ; 4
2013-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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