Neben Maßnahmen zur Unfallvermeidung müssen in einem Unternehmen (Betriebsstätten, Stellwerken, Stützpunkten, Baustellen) auch Maßnahmen zum Brandschutz getroffen werden. Rechtliche Grundlagen dafür sind im Arbeitsschutzgesetz und in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (GUV-V A1) zu finden. Für Notfälle im Betrieb sehen diese Vorschriften vor, dass Mitarbeiter als Brandschutzhelfer (Evakuierungshelfer) benannt und ausgebildet werden, deren Anweisungen im Falle eines Alarms Folge zu leisten ist. Tritt in einem Betrieb ein Brand auf, so müssen zuallererst alle sich dort befindlichen Personen in Sicherheit gebracht werden, bevor eine Erstbrandbekämpfung durchgeführt wird. Die Tür(en) zum Raum, in dem der Brand entstanden ist, sollte(n) geschlossen werden, damit eine Rauchausbreitung in andere Gebäudebereiche verhindert wird. Im Text werden Fachbegriffe erläutert, die im Zusammenhang mit dem Brandschutz stehen, wie z. B. Rauchgasvergiftung, Feuerlöscher, Wandhydranten, und zeigt auf, wie sich die Betroffenen im Notfall richtig verhalten.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Brandschutz in Betriebsstätten, Stellwerken und Stützpunkten


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    BahnPraxi ; 5 ; 3-7


    Erscheinungsdatum :

    2013-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Interaktion von SIL 2-Stellwerken mit bestehenden Stellwerken

    Ohlsen, Frank / Thümmler, Axel | Tema Archiv | 2014


    Bildschirmarbeitsplätze auf Stellwerken

    Creter, Jürgen | IuD Bahn | 2005


    Blitzschutz in Stellwerken

    Klose, Bernd | IuD Bahn | 2003


    Hochrüsten von elektronischen Stellwerken

    Röthig, Uwe | IuD Bahn | 2000


    Datenmodell zur Planung von Stellwerken

    Maschek, Ulrich | TIBKAT | 2002