Für Bildschirmarbeitsplätze gelten grundsätzlich Vorgaben und Anforderungen, die in der Bildschirmarbeitsverordnung festgelegt sind. Arbeitsplätze auf Stellwerken sind häufig mit Bildschirmen ausgestattet und somit von dieser Verordnung betroffen. Zu den entsprechenden Tätigkeiten gehören u. a. das Überwachen und Zulassen von Zug- und Rangierfahrten, die Abstimmung mit Baustellen- und Instandhaltungspersonal sowie das Bearbeiten von Formularen. Der Arbeitgeber ist nach § 3 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Gefährdung an den Arbeitsplätzen zu beurteilen. Im Beitrag wird geschildert, nach welchen Kriterien ein Arbeitsplatz als Bildschirmarbeitsplatz eingestuft wird, wie die Gefährdung der Arbeit am Bildschirm auf dem Stellwerk zu beurteilen ist und welche Anforderungen dabei an die Beschäftigten gestellt werden.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Bildschirmarbeitsplätze auf Stellwerken


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    BahnPraxi ; 4 ; 46-48


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Interaktion von SIL 2-Stellwerken mit bestehenden Stellwerken

    Ohlsen, Frank / Thümmler, Axel | Tema Archiv | 2014


    Blitzschutz in Stellwerken

    Klose, Bernd | IuD Bahn | 2003


    Hochrüsten von elektronischen Stellwerken

    Röthig, Uwe | IuD Bahn | 2000


    Blitzschutz in elektronischen Stellwerken

    Kaste, Ulrich / Kirchner, Werner / Brock, Thoma | IuD Bahn | 2001